Fortbildung Praxisanleitung
Praxisanleitung
Im Januar 2027 beginnt die nächste Weiterbildung für die Praxisanleitung. Es ist mittleweile die vierte Fortbildung unter den neuen Vorzeichen des Pflegeberufegesetzes.
Unsere Fortbildung baut auf den guten Erfahrungen aus den Fortbildungen zur Praxisanleitung für die Altenpflege auf. Die Gesamtzahl der Stunden hat sich durch die Reform auf 300 Stunden erhöht. Das eröffnete die Chance neue Inhalte aufzunehmen und andere Bereiche intensiver zu berbeiten. Anders ausgedrückt: Wir haben die Themen weiterentwickelt und an die veränderte Praxis angepasst.
Die Leitung des Bereiches Fort- und Weiterbildung liegt bei Theo Müller.
Inhalte des Seminars
- Rollenfindung, Rollenentwicklung - Arbeit im Spannungsfeld
- Anleitungsprozess
- Interkulturelle Vielfalt im Team
- Azubis mit Migrationshintergrund
- Lernbegleitung
- Zeitmanagement, Resilienz und Helfer-Syndrom
- Praxisreflektion
- Beurteilen – Bewerten – Benoten
- Kooperation zwischen Trägern der theoretischen und praktischen Ausbildung
- Rechtskunde
- Qualitätsmanagement und Expertenstandards
- Kompetenzentwicklung
- Kommunikation mit Patienten mit verbaler Einschränkung
- Begleitung von Azubis in der Palliativbetreuung
Abschlussprüfung
Am Ende der 300-stündigen Forbildung zur Praxisanleitung stehen eine Sichtungsstunde mit exemplarischer Anleitungssituation und ein Abschlusskolloquium.
Der Erfolg wird mit einer Urkunde zertifiziert.
Gesetzliche Regelung
Die PflAPrV regelt in §4 (2) wer in der Praxis anleiten darf: Es müssen zwei Kriterien erfüllt sein:
- der/die PA hat ein Jahr Berufserfahrung im Anleitungsbereich
- der/die PA hat an einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation teilgenommen
In §4 (3) PflAPrV wird geregelt, wie die Zusatzqualifikation erworben wird und wie sie erhalten bleibt.
- erfolgreiche Teilnahme an 300-stündiger Fortbildung
- Erhalt der Qualifikation durch regelmäßige Teilnahme an 24-Stunden-Fortbildungen
Das Kriterium "Berufserfahrung" spielt für den Erwerb der Zusatzqualifikation keine Rolle.